Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Leistungsbedingungen gegenüber Unternehmern, Bildungseinrichtungen sowie vergleichbare Organisationen.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
- Diese Bedingungen gelten für Verträge des Anbieters mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Hardware, Zubehör, vereinbarte Montage und Schulungen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht geschlossen. Bei einer Bestellung für eine Schule oder sonstige Einrichtung ist Vertragspartner die im Angebot und in der Auftragsbestätigung bezeichnete rechtsfähige Person oder der zuständige Träger.
- Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und die Leistungsbeschreibung im angenommenen Angebot gehen diesen Bedingungen vor. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt. Eine Individualabrede hat stets Vorrang.
- Diese Bedingungen regeln keine eigenständigen Cloud-, Hosting- oder Software-Abonnements. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Laufzeit, Vergütung, Kündigung, Support und Datenschutz. Bedingungen eines Drittanbieters gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss konkret benannt und wirksam einbezogen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren (z. B. Lernplattformen, Software) sowie die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Schulungen, Montageleistungen).
- Die wesentlichen Merkmale der Waren und Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Beschreibungen auf unserer Website oder in den individuellen Angeboten.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Produktdarstellungen auf der Website sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Der Anbieter kann ein individuelles Angebot in Textform abgeben. Es kann innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang in Textform angenommen werden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.
- Bestellt der Kunde ohne ein verbindliches Angebot, ist seine Bestellung ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Telefonische Absprachen werden in der Auftragsbestätigung dokumentiert.
- Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem angenommenen Angebot. Abweichungen, zusätzliche Arbeiten und Mehrkosten werden vor Ausführung abgestimmt.
§ 4 Preise, Rechnungen und Zahlung
- Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Liefer-, Reise-, Montage- oder sonstige Nebenkosten werden im Angebot ausgewiesen; nicht vereinbarte Nebenkosten werden nicht nachträglich berechnet.
- Fälligkeit und Zahlungsweg ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regeln. Rechnungen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen ausgestellt; der Kunde teilt eine für den Empfang geeignete Rechnungsadresse und gegebenenfalls erforderliche Bestell- oder Leitwegdaten mit.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 5 Lieferung, Gefahr und Eigentum
- Lieferort, Versandart und verbindliche Liefertermine ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Anbieter informiert über absehbare Verzögerungen unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben bestehen. The School People | Arbeitsentwurf | Stand 24.09.2026 2
- Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach § 447 BGB mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Wahl einer Transportversicherung ändert den gesetzlichen Gefahrübergang nicht. Wird Montage durch den Anbieter geschuldet, richten sich Gefahr und Abnahme für diese Leistung nach den hierfür geltenden Regeln.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und ihm dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Vor Eigentumsübergang darf der Kunde sie nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Eine weitergehende Vorausabtretung von Weiterverkaufsforderungen wird nicht vereinbart.
§ 6 Montage und Mitwirkung
- Der Anbieter erbringt vereinbarte Montageleistungen fachgerecht. Er darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für deren vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Erforderliche Voraussetzungen am Montageort, insbesondere Zugang, tragfähige Befestigungsmöglichkeiten, Strom und Netzwerk, werden im Angebot konkret beschrieben.
- Der Kunde stellt die vereinbarten Mitwirkungen rechtzeitig bereit und weist auf erkennbare Gefahren am Einsatzort hin. Fehlende Mitwirkung und ihre Folgen werden dem Kunden mitgeteilt; gesetzliche Rechte, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB, bleiben unberührt.
- Soweit eine Abnahme geschuldet ist, zeigt der Anbieter die Fertigstellung an und bietet eine gemeinsame Prüfung an. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel werden dokumentiert; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Kündigt der Kunde einen Werkvertrag frei, gilt § 648 BGB. Der Anbieter rechnet die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs ab. Die gesetzliche Vermutung für den noch nicht erbrachten Leistungsteil bleibt unberührt.
§ 7 Schulungen
- Termin, Ort, Dauer, Teilnehmerzahl, Inhalte und erforderliche technische Ausstattung ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde stellt vereinbarte Räume, Zugang, Geräte und Internetverbindung bereit. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Beginn ohne zusätzliches Entgelt benannt werden, soweit für die Schulung keine personenbezogene Zulassung erforderlich ist.
- Muss der Anbieter aus einem von ihm zu vertretenden Grund absagen, bietet er zeitnah einen Ersatztermin an. Kommt keine Einigung zustande, werden Zahlungen für die ausgefallene Schulung erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Eine kostenpflichtige Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden setzt eine ausdrückliche individuelle Regelung im Angebot voraus. Fehlt sie, gelten die gesetzlichen Vorschriften.§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 8 Mängelrechte
- Für Kaufgegenstände und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend wirksam abweichend geregelt. Der Kunde beschreibt gerügte Mängel möglichst konkret und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Ist § 377 HGB auf einen beiderseitigen Handelskauf anwendbar, bleibt die dortige Untersuchungs- und Rügepflicht bestehen.
- Der Anbieter kann bei einem berechtigten Mangel zunächst die Art der Nacherfüllung wählen, soweit das Gesetz dies für den jeweiligen Vertragstyp erlaubt. Die gesetzlich erforderlichen Kosten der Nacherfüllung trägt der Anbieter. Rechte auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleiben bestehen.
- Ansprüche wegen Mängeln neu gelieferter beweglicher Waren verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Ablieferung, soweit eine Verkürzung im konkreten Vertrag rechtlich zulässig ist. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, einer übernommenen Garantie sowie Fälle gesetzlich zwingender längerer Verjährung, insbesondere bei Bauwerken und entsprechend verwendeten Sachen. Für Werkleistungen gilt mangels individueller Vereinbarung die gesetzliche Verjährung.
- Herstellergarantien bestehen nur im Umfang der jeweiligen Garantieerklärung. Sie lassen die gesetzlichen Ansprüche gegen den Anbieter unberührt.
§ 9 Lieferbedingungen
- Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware oder die Durchführung der Monatageleistungen erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Ausnahme: Drop-Shipping von Lernplattformen aus Dänemark erfolgt immer versichert. - Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden
§ 10 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern gesetzlich zulässig.
- Darüber hinausgehende vom Hersteller angebotene Garantien werden durch diesen erbracht
- Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers
- Im Falle von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, und bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsregeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz und digitale Bestandteile
- Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Datenschutzinformationen und technische Einzelheiten werden gesondert bereitgestellt.
- Soweit Hardware mit Software, Online-Diensten oder einem Drittanbieter-Konto verbunden ist, werden Anbieter des digitalen Dienstes, Zugangsvoraussetzungen, Nutzungsrechte, Aktualisierungen, Support und gegebenenfalls laufende Entgelte im Angebot konkret ausgewiesen. Diese AGB begründen keine Zusage eines bestimmten dauerhaften Zugangs oder einer bestimmten Aktualisierungsdauer.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl zulässig ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO sonst wirksam zulässig ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Ist eine einzelne Bestimmung unwirksam, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrags bleibt unberührt
II. Kundeninformationen
Idendität des Anbieters
The School People
Schellingstr. 109a
80798 München
Deutschland
Telefon +49 89 41626 700
E-Mail service@theschoolpeople.de
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft.
Letzte Aktualisierung: 02.09.2026